| Rücktritt | Dieser Text beschreibt Rücktritt. Der untere Text beinhaltet die Rücktritt Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Rücktritt Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Rücktritt fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Rücktritt möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Rücktritt Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Rücktritt beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Rücktritt. Fragen zu dem Thema Rücktritt können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Rücktritt ArtikelBuch-Tipp: Arbeitsplatz in Gefahr - das sind Ihre Rechte Ein gelungenes Buch Das Buch ist sehr übersichtlich aufgebaut, sehr gut geschrieben und geradezu spannend zu lesen.
Wie man sich erfolgreich gegen einen drohenden Arbeitsplatzverlust wehren kann, weiß man nach dem Lesen dieses Buches. Dabei fühlt man sich geradezu persönlich angesprochen und verstanden. Die Materie wird unter allen nur erdenklichen... Der Rücktritt ist ein Begriff, der u.a. in dem Schuldrecht vorkommt; eine Vertragspartei nimmt Abstand von einem Vertrag durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht und daher bedingungsfeindlich. Durch den Rücktritt wird der Vertrag in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet. Der Rücktritt kann auf einem vertraglich eingeräumten Rücktrittsrecht oder auf einem in dem Gesetz für bestimmte Fälle vorgesehenen Rücktrittsrecht beruhen (zum Beispiel § 323 des deutschen BGB: Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung). Für die Abwicklung gelten die §§ 346 - 354 BGB.
Im Strafrecht kann der Rücktritt dazu führen, dass die Strafbarkeit des Versuchs entfällt (§ 24 des deutschen StGB).
Als Rücktritt wird auch das Zurücktreten oder Niederlegen eines (öffentlichen) Amtes genannt, z. B. eines Politikers.
Siehe auch: Rücktrittbremse
Weiteres zu dem Artikel Rücktritt | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Rücktritt' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Rücktritt Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Rücktritt' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Rücktritt' und 'Rücktritt' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Rücktritt' Beschreibung entsprechen.
Liste aller verwandten Artikel: Abstand, Abwicklung, Beispiel, Gesetz, Gestaltungsrecht, Schuldrecht, Strafbarkeit, Strafrecht, Vertrag |
|
|
· Diese Seite wurde bisher 558 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 16.05.2008 um 21:05:22 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 16:09, 19. Aug 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|